SAY HELLO TO
It´s EMS time.
Kurz und knackig ist vermeintlich nicht so effektiv, aber hier reichen dir 20 Minuten pro Woche für ein perfektes Ergebnis. Es sieht super einfach aus, aber wir versprechen, dass wir dich im Stehen zum Schwitzen bringen werden. Das Training von miha bodytec hilft dir dabei Gewicht zu reduzieren, Muskeln aufzubauen, Gelenke und Rücken zu schützen und bringt deinen Stoffwechsel auf Hochtour.
#megaeffektiv #wirwissendubistneugierig
Das ist doch
kein Sport?
Stimmt, wir Yogis stehen, sitzen und liegen auf einer Gummi-Matte herum. Spaß bei Seite – bei Yoga-Einheiten werden alle deine Muskelpartien im Körper aktiviert und trainiert. Hast du schon mal eine Weile im Krieger III verbracht oder auch einfach nur deine Arme für einige Minuten seitlich ausgestreckt? Dann weist du wie sehr eigene Körperteile werden können. Yoga stärkt die Koordinationsfähigkeit, die Flexibilität, die Kraft und Ausdauer, bringt den Stoffwechsel in Schwung, beugt Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems vor und stützt den Halte- und Bewegungsapparat.
#iamommyway #gehtindietiefemuskulatur
Das ist doch
kein Sport?
Stimmt, wir Yogis stehen, sitzen und liegen auf einer Gummi-Matte herum. Spaß bei Seite – bei Yoga-Einheiten werden alle deine Muskelpartien im Körper aktiviert und trainiert. Hast du schon mal eine Weile im Krieger III verbracht oder auch einfach nur deine Arme für einige Minuten seitlich ausgestreckt? Dann weist du wie sehr eigene Körperteile werden können. Yoga stärkt die Koordinationsfähigkeit, die Flexibilität, die Kraft und Ausdauer, bringt den Stoffwechsel in Schwung, beugt Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems vor und stützt den Halte- und Bewegungsapparat.
#iamommyway #gehtindietiefemuskulatur
AGB
E.werk Healthclub Gerolzhofen
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Mitgliedsverträge zwischen e.werk healthclub Gerolzhofen und den Mitgliedern. Als Mitglieder werden solche Personen bezeichnet, die mit e.werk healthclub Gerolzhofen einen Mitgliedsvertrag abgeschlossen haben und auf dieser Grundlage zur Nutzung der Studios des e.werk healthclub Gerolzhofen berechtigt sind.
2. Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft ist die Voraussetzung für die Nutzung der Einrichtung während der offiziellen Öffnungszeiten. Das Mitglied ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes zu nutzen. Für zusätzlich angebotene Produkte und Leistungen, die nicht explizit im Vertrag Erwähnung finden, werden bei Inanspruchnahme separate Kosten vom Studio erhoben (z.B. Massageliege, Shakeautomat etc.)
(2) Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können nur mit Einwilligung des Erziehungsberechtigten eine Mitgliedschaft abschließen. Allen Mitgliedern ist das Trainieren auch ohne Beisein eines Erziehungsberechtigten gestattet.
(3) Die Mitgliedschaft ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied erhält bei Vertragsabschluss ein Zutrittsmedium (Mitgliedsarmband). Das Zutrittsmedium ist nicht auf Dritte übertragbar und darf nur persönlich genutzt werden. Sollte das Mitglied dieser Vorgabe zuwider handeln und das Zutrittsmedium wissentlich und willentlich einem Dritten überlassen, so kann das Studio eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00€ verlangen, ohne das ein Schadensnachweis oder eine vorherige Abmahnung erfolgen muss. Sogenannte Probetrainings, bei denen Mitglieder andere Interessenten mit ins Studio nehmen, müssen vorab nachweislich kommuniziert werden und führen andernfalls ebenso zu einer Vertragsstrafe von 500,00€. Ohne Mitführung des Zutrittsmediums darf das Studio dem Mitglied den Zutritt zum Studio sowie die Nutzung von gebuchten Zusatzleistungen verweigern. Für die sichere Verwahrung des Zutrittsmediums ist das Mitglied selbst zuständig. Der Verlust des Zutrittsmediums ist ohne Verzug dem Studio zu melden. In Folge wird das Zutrittsmedium gesperrt. Muss ein neues Zutrittsmedium ausgestellt werden, wird eine Gebühr von 10,00€ fällig.
(4) Das Mitglied ist verpflichtet, die Änderung vertragsrelevanter Daten wie Name, Anschrift, Bankverbindung etc. unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitgeteilt wurde, hat das Mitglied zu tragen.
3. Nutzung der Einrichtung
(1) Das Mitglied verpflichtet sich bei Nutzung des Studios die jeweils geltende Hausordnung einzuhalten. Die Hausordnung hängt in jedem Fitness-Studio aus. Das Personal ist befugt, die Einhaltung der Hausordnung zu überwachen und zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs, der Ordnung und Sicherheit im Einzelfall gegenüber dem Mitglied Weisungen zu erteilen.
(2) Das Fitnessstudio ist bis zum Ende der jeweiligen Öffnungszeiten zu verlassen (Montag bis Freitag bis spätestens 00:00 Uhr, sowie Samstag und Sonntag bis spätestens 18:00 Uhr). Ein längeres Verweilen im Studio nach Ablauf der Öffnungszeiten stellt einen Verstoß gegen die Hausordnung dar und kann entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen. Dazu zählen unter anderem die Verhängung eines Hausverbots oder im Wiederholungsfall die außerordentliche Kündigung des Mitgliedsvertrags. Sollte durch das Verweilen nach Schließzeit ein Schaden entstehen (z. B. durch einen ausgelösten Sicherheitsalarm), behält sich das Studio das Recht vor, Schadensersatzforderungen geltend zu machen.
(3) Vereinbarte Termine, wie beispielsweise Einweisungen, Körperanalysen oder andere personalgebundene Leistungen, müssen abgesagt werden wenn sie nicht wahrgenommen werden können. Erfolgt keine Absage, wird eine Gebühr in Höhe von 15 Euro erhoben, da für die Bereitstellung von Personal zusätzliche Kosten entstehen. Diese Regelung dient dazu, die Planungssicherheit zu gewährleisten und die Ressourcen des Studios effizient zu nutzen.
(4) Die Eingangstür des Fitnessstudios darf nur von autorisiertem Personal offengehalten werden, z. B. durch Nutzung eines Türkeils. Mitgliedern und anderen Personen ist es untersagt, die Eingangstür eigenmächtig in offener Position zu fixieren.
Die Notausgangstüren des Fitnessstudios dürfen ausschließlich von autorisiertem Personal geöffnet werden. Die Notausgangstüren sind nur im Falle eines tatsächlichen Notfalls (z. B. Brand, Evakuierung) zu benutzen. Mitgliedern und anderen Personen ist es strengstens untersagt, diese Türen ohne Notfall oder ohne Anweisung des autorisierten Personals zu öffnen. Diese Regelung dient der Sicherheit aller Anwesenden und der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Zuwiderhandlungen können zu Ermahnungen oder zum Ausschluss vom Training führen.
(5) In dem Studio stehen dem Mitglied verschließbare Spinde zur Verfügung. Das Mitglied ist berechtigt, diese Spinde kostenfrei während der Trainingszeit zu nutzen. Eine darüberhinausgehende Nutzung ist dem Mitglied untersagt. E.werk healthclub Gerolzhofen ist berechtigt, vertragswidrig genutzte Spinde zu öffnen und die Gegenstände auszuräumen.
(6) Die Nutzungsberechtigung für die Parkplätze, die den Mitgliedern zur Verfügung stehen, beschränkt sich auf die Trainingszeit im Studio. Eine darüberhinausgehende Nutzung ist dem Mitglied ausdrücklich untersagt. Das Studio ist berechtigt, das Fahrzeug bei vertragswidriger Nutzung kostenpflichtig abschleppen zu lassen.
4. Beiträge
(1) Die vereinbarten Mitgliedsbeiträge werden monatlich im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat zur Zahlung fällig und vom Konto des Mitglieds eingezogen. Ein ggf. anfallender Teilbeitrag wird zum Vertragsbeginn fällig.
(2) Zusätzliche Produkte und Leistungen des Studios, die nicht von der Mitgliedschaft umfasst sind, können nur gegen Zahlung des entsprechenden Entgelts in Anspruch genommen werden.
(3) e.werk healthclub Gerolzhofen wird die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlende Beiträge darüber hinaus nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Berechnung der Beiträge maßgeblich sind. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich z.B. die Sach- oder Personalkosten erhöhen oder absenken oder sonstige Änderungen zu einer veränderten Kostensituation führen. Steigerungen bei einer Kostenart dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen erfolgt. Bei Kostensenkungen sind von e.werk healthclub Gerolzhofen die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. e.werk healthclub Gerolzhofen wird bei der Ausübung ihres billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.
(4) Für den Fall, dass die gesetzliche Umsatzsteuer erhöht wird, steht e.werk healthclub Gerolzhofen das Recht zu, den vereinbarten Mitgliedsbeitrag entsprechend anzupassen. Die Ausübung dieses Preisanpassungsrechts wird durch Erklärung in Text- oder Schriftform ausgeübt, wobei die Preiserhöhung ab dem Monat wirksam ist, der auf den Monat folgt, an dem die Erklärung zugegangen ist. Ermäßigt sich der gesetzlich Umsatzsteuersatz, dann ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend.
5. Dauer der Mitgliedschaft und Kündigung; Stilllegung
(1) Mitgliedschaft – Monatlich kündbare Verträge
Die Mitgliedschaft hat eine Laufzeit von 1 Monat. Kündigt e.werk healthclub Gerolzhofen oder das Mitglied den Vertrag nicht, so verlängert sich dieser nach Ablauf der vereinbarten Erstlaufzeit auf einen weiteren Monat, wobei sowohl e.werk healthclub Gerolzhofen als auch dem Mitglied das Recht eingeräumt wird, das verlängerte Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären.
Der Vertrag endet grundsätzlich zum Ende des Monats.
(2) Mitgliedschaft – 12-Monats-Vertrag
a. Allgemein
Diese Mitgliedschaft hat zunächst eine Erstlaufzeit von 12 Monaten. Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum jeweiligen Beendigungszeitraum gekündigt werden. Kündigt das Mitglied den Vertrag nicht, so verlängert sich dieser nach Ablauf der vereinbarten Erstlaufzeit um je einen weiteren Monat, wobei dem Mitglied das Recht eingeräumt wird, das verlängerte Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Der Vertrag endet grundsätzlich zum Ende des Monats.
b. Kündigung bei Umzug
Das Mitglied kann den Vertrag während der Erstlaufzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen, wenn es seinen Hauptwohnsitz in eine andere Stadt/ Gemeinde verlegt, welcher mehr als 30 Kilometer (Luftlinie) vom Studio- Standort entfernt ist. Das Mitglied ist verpflichtet, den Wechsel des Hauptwohnsitzes durch Vorlage einer Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde nachzuweisen.
(3) Mitgliedschaft – 24 Monats-Vertrag
a. Allgemein
Diese Mitgliedschaft hat zunächst eine Laufzeit von 24 Monaten. Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum jeweiligen Beendigungszeitraum gekündigt werden. Kündigt das Mitglied den Vertrag nicht, so verlängert sich dieser nach Ablauf der vereinbarten Erstlaufzeit um je einen weiteren Monat, wobei dem Mitglied das Recht eingeräumt wird, das verlängerte Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Der Vertrag endet grundsätzlich zum Ende des Monats.
b. Kündigung bei Umzug
Das Mitglied kann den Vertrag, während der Erstlaufzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen, wenn es seinen Hauptwohnsitz in eine andere Stadt/ Gemeinde verlegt, welcher mehr als 30 Kilometer (Luftlinie) vom Studio- Standort entfernt ist. Das Mitglied ist verpflichtet, den Wechsel des Hauptwohnsitzes durch Vorlage einer Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde nachzuweisen.
(4) Mitgliedschaft – Rabattierte Verträge wie Schüler, Azubi und Studenten-Verträge
a. Allgemein
Diese Mitgliedschaften haben zunächst eine Laufzeit von 12 Monaten. Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum jeweiligen Beendigungszeitraum gekündigt werden. Kündigt das Mitglied den Vertrag nicht, so verlängert sich dieser nach Ablauf der vereinbarten Erstlaufzeit um je einen weiteren Monat, wobei dem Mitglied das Recht eingeräumt wird, das verlängerte Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Der Vertrag endet grundsätzlich zum Ende des Monats.
b. Kündigung bei Umzug
Das Mitglied kann den Vertrag, während der Erstlaufzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen, wenn es seinen Hauptwohnsitz in eine andere Stadt/ Gemeinde verlegt, welcher mehr als 30 Kilometer (Luftlinie) vom Studio- Standort entfernt ist. Das Mitglied ist verpflichtet, den Wechsel des Hauptwohnsitzes durch Vorlage einer Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde nachzuweisen.
c. Nachweis
Bei rabattierten Verträgen, wie beispielsweise Schüler- oder Studentenabonnements, ist der Kunde verpflichtet, regelmäßig Nachweise über den Anspruch auf den gewährten Rabatt vorzulegen. Darüber hinaus muss der Kunde das Studio unverzüglich informieren, wenn sich der Status, der zum Rabatt berechtigt, ändert. Erfolgt keine fristgerechte Mitteilung oder Vorlage entsprechender Nachweise, behält sich das Studio das Recht vor, den Differenzbetrag rückwirkend für den Zeitraum der unberechtigten Rabattierung einzuziehen.
(5) EMS Mitgliedschaften
a. EMS Mitglieder wählen eine Laufzeit von 12 oder 24 Monaten (95 € oder 75 €)
b. Die Verträge berechtigen den Kunden zu einer Nutzung des gesamten Studios und pro Kalenderjahr zu insgesamt 50 Trainingseinheiten mit einer Trainingsdauer von jeweils 20-30 Minuten mit individueller Trainingsbetreuung durch einen Studiomitarbeiter in den Räumlichkeiten des Studios, wobei für das Training ein EMS-System durch das Studio gestellt wird und pro Trainingseinheit bis zu maximal 2 Kunden trainieren können. Die Trainingstermine sind vom Kunden je nach Verfügbarkeit im Studio frei wählbar und müssen vom Kunden vor der Inanspruchnahme mit dem Studio vereinbart werden.
c. Es obliegt dem Kunden regelmäßig Termine für die gewünschten und ihm zustehenden Trainingstermine mit dem Studio zu vereinbaren. Grundsätzlich sind jederzeitige Terminvereinbarungen mit dem Studio möglich, soweit entsprechende Trainingstermine noch verfügbar sind. Werden vereinbarte Termine allerdings nicht spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt, oder wurde der Termin innerhalb der letzten 24 Stunden vor dem Termin erst vereinbart, gilt der Termin auch dann als in Anspruch genommen, wenn der Kunde den Termin tatsächlich nicht wahrnimmt, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass die nicht rechtzeitige Absage oder die Nichtteilnahme nicht von ihm zu vertreten war. Nimmt der Kunde nicht alle ihm zustehenden Trainingstermine, während einem Kalenderjahr in Anspruch, so hat er gleichwohl das volle monatliche Entgelt zu zahlen, soweit die Nichtinanspruchnahme der Termine auf Gründen beruht, welche er zu vertreten hat. Ein Anspruch auf Nachholung der nicht wahr genommenen Termine besteht in diesen Fällen nicht.
d. Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum jeweiligen Beendigungszeitraum gekündigt werden. Kündigt das Mitglied den Vertrag nicht, so verlängert sich dieser nach Ablauf der vereinbarten Erstlaufzeit um je einen weiteren Monat, wobei dem Mitglied das Recht eingeräumt wird, das verlängerte Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Der Vertrag endet grundsätzlich zum Ende des Monats.
e. Kündigung bei Umzug
Das Mitglied kann den Vertrag, während der Erstlaufzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen, wenn es seinen Hauptwohnsitz in eine andere Stadt/ Gemeinde verlegt, welcher mehr als 30 Kilometer (Luftlinie) vom Studio- Standort entfernt ist. Das Mitglied ist verpflichtet, den Wechsel des Hauptwohnsitzes durch Vorlage einer Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde nachzuweisen.
f. Für die Teilnahme am EMS-Training ist es erforderlich, dass Mitglieder in einem fitten und gesundheitlich unbedenklichen Zustand erscheinen. Unsere Trainer behalten sich das Recht vor, Mitglieder bei Anzeichen von Krankheit oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen vom Training auszuschließen, um deren Wohlbefinden und die Sicherheit aller zu gewährleisten. In solchen Fällen verfällt der Termin und wird nicht nachgeholt.
(6) Allgemeine Bestimmung unabhängig von der Laufzeit
a. Während der Vertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund.
b. Die Mitgliedschaft kann bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft, Bundeswehr und vergleichbaren Verhinderungsgründen ausgesetzt werden. Der Zeitraum ist im Voraus zu bestimmen. Eine Aussetzung ist bei einer ständigen Abwesenheit von mehr als acht Wochen möglich. Während der Aussetzungszeit hat das Mitglied keinen Anspruch auf Nutzung des Studios. In dieser Zeit ruht auch die Zahlungspflicht des Mitglieds. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um die Aussetzungszeit.
Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit. Gilt nicht für monatlich kündbare Verträge.
c. Sollte mit einem Mitglied bei Beginn der Vertragslaufzeit vereinbart werden, dass das Mitglied das Studio für einen gewissen Zeitraum unentgeltlich nutzen darf, so verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um den zuvor vereinbarten Zeitraum, maximal aber um 12 weitere Monate. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer des vorgenannten Zeitraums.
d. Jede Kündigung oder gewünschte Vertragsaussetzung ist unter Angabe der Kundennummer zu erklären. Die Erklärung ist per Brief an e.werk healthclub Gerolzhofen – Adam-Stegerwald-Straße 16, 97447 Gerolzhofen. Die Kündigung sollte aus Gründen der Identifizierbarkeit und zur Sicherstellung einer eindeutigen Zuordnung sowohl den vollständigen Namen als auch die Mitgliedskennnummer, die sich aus dem Mitgliedsvertrag ergibt, enthalten.
6. Konsumverbote; verbotene Gegenstände
Im Studio herrscht striktes Rauch- und Alkoholverbot. Ferner ist es nicht gestattet, Suchtmittel zu konsumieren. Das Mitglied darf nur solche verschreibungspflichtigen Arzneimittel mit sich führen, die dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen.
Verboten ist das Mitbringen und Beisichführen anderer verschreibungspflichtiger Arzneimittel und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds erhöhen sollen. Dem Mitglied ist es untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Bei jeder Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Schadensersatz in Höhe von 500,00 EUR geltend zu machen. Dem Mitglied ist es gestattet nachzuweisen, dass e.werk healthclub Gerolzhofen ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. In diesem Fall hat das Mitglied den nachgewiesenen Betrag zu entrichten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch e werk healthclub Gerolzhofen bleibt davon unberührt.
7. Haftung
(1) Allgemein
e.werk healthclub Gerolzhofen haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung gegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von e.werk healthclub Gerolzhofen, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von e.werk healthclub Gerolzhofen zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich, die fortlaufende Bereitstellung der Einrichtung.
(2) Wertgegenstände
Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Studio zu bringen; von Seiten e.werk healthclub Gerolzhofen werden keinerlei Bewachung oder Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen, eine Haftung erfolgt nur in Fällen in denen seitens e.werk healthclub Gerolzhofen ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zu Lasten des Mitglieds vorliegt. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch e.werk healthclub Gerolzhofen zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflicht von e.werk healthclub Gerolzhofen in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. E.werk healthclub Gerolzhofen stellt insofern nur eine Aufbewahrungsmöglichkeit zur Verfügung.
8. Datenschutz
e.werk healthclub Gerolzhofen erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Bei Betreten des Studios werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst. Das Studio speichert diese Daten. In anonymisierter Form werden diese Daten zur Optimierung der Trainingsbedingung verwendet. Das Studio überwacht Teile des Studios mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit seiner Mitglieder und zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Grundsätzlich erfolgt eine Löschung dieser Videoaufnahmen automatisch nach 72 Stunden, insofern sie nicht vorher von Strafverfolgungsbehörden rechtmäßig angefordert werden. Eine Videoüberwachung von Umkleide oder Duschkabinen findet zu keinem Zeitpunkt statt. Der Umstand der Beobachtung und die erforderliche Stellen werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden eingehalten.
9. Selbständige gewerbliche Tätigkeiten
Jede selbständig gewerbliche Tätigkeit im Studio ohne diesbezügliche vertragliche Vereinbarung
mit e.werk healthclub Gerolzhofen ist untersagt.
10. Schlussbestimmungen
Änderungen dieser AGB sind mit Wirkung für die Zukunft jederzeit möglich. Sie werden wirksam, wenn e.werk healthclub Gerolzhofen das Mitglied auf die Änderungen hinweist und dem Mitglied Gelegenheit geben wird, den Änderungen innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung zu widersprechen. Widerspricht das Mitglied, ist e.werk healthclub Gerolzhofen berechtigt den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsende zu kündigen.